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Verfassungsrevision | Verfassungsrevision

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Revision der Verfassung SEK

Für einen Kirchenbund in guter Verfassung




Der Rat erachtet eine Revision der Verfassung des SEK, die auf das Jahr 1950 zurückgeht, als nötig.

Er unterbreitet der Herbst-Abgeordnetenversammlung 2010 den von ihr verlangten Bericht, der diese Notwendigkeit begründet.

Der Rat reagiert mit der vorliegenden Fassung auf die Stellungnahmen der Mitgliedkirchen aus der Vernehmlassungsphase. Diese fand von April bis Juni 2010 statt und hat, insbesondere durch die Aussprachetagung vom 20. Mai 2010, bereits einen Prozess ausgelöst, den der vorliegende Text aufnimmt.

Vier Hauptgründe sprechen für eine Verfassungsrevision:
  1. Der Kirchenbund strebt nach verbindlicherer Gemeinschaft
  2. Der Kirchenbund wird zum Ort der Zusammenarbeit der Mitgliedkirchen
  3. Der Kirchenbund wird Plattform für das gemeinsame Nachdenken der Mitgliedkirchen
  4. Der Kirchenbund benötigt eine klare Legitimation
Diese vier Ziele bewegen den Rat, der Abgeordnetenversammlung zu beantragen, auf einen umfassenden Revisionsprozess in Bezug auf die Aufgaben und die Struktur des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes einzutreten.

Eine Revision der Verfassung des SEK unterscheidet sich stark von der Verfassungsrevision einer Mitgliedkirche. Sie ist in der Gestaltung der Zukunft völlig frei und an keine Rahmenbedingungen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften gebunden. Deshalb wurde im Vernehmlassungsverfahren zu Recht darauf hingewiesen, dass nicht ein neuer Verfassungstext im Vordergrund stehen kann, sondern ein intensiver Prozess der Weiterentwicklung des SEK begonnen werden muss.


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