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Kirche und Tourismus | Religionslandschaft Schweiz - die reformierte Kirche | Grundsätze der reformierten Kirchen der Schweiz | Organisation und Struktur der reformierten Kirchen in der Schweiz

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Kirche und Tourismus

Organisation und Struktur der reformierten Kirchen in der Schweiz




Nach reformiertem Verständnis ist Kirche dort, wo in der Gemeinschaft Glaube gelebt und kommuniziert wird. Diese Gemeinschaft ist nicht bloss um ihrer selbst willen da. Die Existenz der Kirche ist an einen bestimmten Auftrag gebunden. Sie soll Gottes Wirken für die Menschen als Evangelium bezeugen. Jedes Kirchenmitglied ist mit der Aufgabe betraut, das Evangelium durch Wort und Tat in der Welt sicht- und hörbar zu machen. Das nennen die Reformierten „allgemeines Priestertum der Gläubigen“.

Um diesen Auftrag, der für die Kirche von existentieller Bedeutung ist, muss sie sich organisieren. Sie muss Strukturen ausbilden und Ämter bereitstellen, die es möglich machen, in einer modernen und vielfältigen Gesellschaft dem Evangelium Gehör zu verschaffen.

Die Strukturen sollen dem Anspruch Rechnung tragen, dass alle Christinnen und Christen bei der Verwirklichung des Evangeliums gleichermassen gefordert sind.. Die reformierte Kirche achtet darauf, dass mit den unterschiedlichen öffentlichen Ämtern keine Herrschaft der einen über die anderen entsteht. Bei den Strukturen legt sie Wert darauf, dass diese möglichst alle Mitglieder einbeziehen und allen die Übernahme von Verantwortung ermöglichen. In der Schweiz organisiert sich die Kirche auf drei massgeblichen Ebenen: Gemeinde, Kanton und Bund.

Die Kirchgemeinden können in vielen Bereichen autonom entscheiden. Sie kennen die lokalen Verhältnisse. Es liegt in der Regel in ihrer Kompetenz wie an ihrem Ort die Ämter zu besetzen, Dienste einzurichten und Aktivitäten mit anderen Gemeinden zu verbinden sind. Entscheidend dabei ist, dassGemeinschaft gelebt und die Verkündigungsaufgabe verantwortungsvoll ausgeübt werden kann. Die Kirchgemeinde-Versammlung der stimmberechtigten Kirchenmitglieder ist das Organ, das in umschriebenem Rahmen Befugnisse an eine demokratisch gewählte örtliche Kirchgemeindeleitung abgibt.

Alle Kirchgemeinden eines Kantons oder einer noch grösseren Region bilden die Kantonalkirchen. Deren Geschick bestimmen demokratisch gewählte Abgeordnete aus den Gemeinden im Rahmen von Synoden (=Kirchenparlament). Die Ausführung der Beschlüsse und die Leitung der Kantonalkirche liegt in den Händen einer demokratisch gewählten Behörde (Kirchenrat / Synodalrat), die kollegial arbeitet und auch von Nicht-Theologinnen/Theologen präsidiert werden kann.

Zur Erfüllung bestimmter Aufgaben (z.B. Aus- und Weiterbildung von Pfarrpersonen u.ä.) bilden die Kantonalkirchen regionale Konkordate. Sie sind mit der evangelisch-methodistischen Kirche der Schweiz und der Église Évangélique Libre de Genève zusammengeschlossen im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK). Dieser vertritt den schweizerischen Protestantismus auf Landes-Ebene gegenüber dem Staat, gegenüber anderen christlichen Konfessionen und anderen Religionsgemeinschaften. Ausserdem nimmt der SEK Aussenbeziehungen wahr als Mitglied in internationalen kirchlichen Organisationen, wie der Konferenz europäischer Kirchen, der Weltgemeinschaft reformierter Kirchen und dem Ökumenischen Rat der Kirchen.

Die kirchlichen Strukturen gleichen in der Schweiz in vielem den staatlichen. Auf dem Hintergrund eigenständiger Traditionen sind sie wie diese in ihren Grundzügen im 19. Jahrhundert entstanden und seither stetig re-formiert worden.


Zum Nachdenken
Welche Vor- und Nachteile hat aus Ihrer Sicht die demokratische Struktur der reformierten Kirche?


Links
Das Portal der Reformierten
Einführung in die Organisation der reformierten Kirchen der Schweiz
Liste mit Links zu den Homepages der Kantonalkirchen
Liste mit Links zu den Kirchgemeinden



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