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Bildung
Stellungnahme des Rates des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes zur Vernehmlassung für einen Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung
©iStockphoto/Dmitriy ShironosovDie unbestrittene Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Bildung für alle Menschen in unserem Land ist eigentlich selbsterklärend. Die evangelischen Kirchen rechnen mit Menschen, die in grosser Freiheit und eigenständiger Verantwortung ihre Glaubensentscheidungen treffen und die ethische Ausrichtung ihres Lebens vernunftgeleitet wählen.
Die Befähigung zu selbständigen Entscheidungen geschieht nicht voraussetzungslos. Eine der wichtigsten Voraussetzungen besteht in einem gut ausgebauten und allen Menschen zugänglichen Bildungs- und Ausbildungsangebot. Ziel der staatlich verantworteten Bildung muss sein, die Menschen in die Lage zu bringen, sich über ihre Handlungsmöglichkeiten ins Bild zu setzen sowie langfristige, soziale, ökonomische, und ökologische Folgen ihres Tuns und Unterlassens abzuschätzen. Schliesslich geht es auch darum, den Menschen eine Berufsausbildung zu gewährleisten, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht und ihnen eine befriedigende Erwerbstätigkeit ermöglicht.
Die evangelischen Kirchen in der Schweiz setzen in gleicher Weise auf die Bildung, wie dies eine lebendige, entwicklungsfähige Demokratie tut. Die gegenwärtige noch immer gültige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen für Schule und Bildung wurzelt in einem Ausmass in der Vergangenheit, das zur Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen als überholt erscheint. Internationale Studien (TIMS, PISA) stellen die oft behauptete Erfolgsgeschichte unseres Bildungssystems in wichtigen Bereichen in Frage. Der Bildungsföderalismus stösst an seine Grenzen, weil die Bewohnerinnen und Bewohner eines Kantons im Laufe ihres Lebens die Kantons- und Landesgrenzen aus vielfältigen Gründen häufig, ja regelmässig überschreiten und in zunehmendem Masse ohne Einschränkungen überschreiten wollen. Nur noch wenige Menschen verbringen wesentliche Teile ihres Lebens an ihrem Geburtsort. Kantonsgrenzen spielen im alltäglichen Leben kaum mehr eine Rolle. Unser Bildungssystem braucht einen Rahmen, der internationale Mobilität ermöglicht.
Aus diesen Gründen hält der Rat des SEK die heutige Aufgabenteilung im Bildungsbereich zwischen Bund und Kantonen für nicht mehr zeitgemäss. Gesamtschweizerische einheitliche Regelungen über die Dauer der Bildungsstufen, ihrer Übergänge und die Anerkennung der Abschlüsse sind notwendig. Für die nationale und internationale Vergleichbarkeit der Qualität sind nationale Vorgaben über die Lehrziele wichtig. Mit anderen Worten: aus unserer Sicht ist es die Aufgabe des Bundes, die grundlegenden Ziele festzulegen. Für die Zielerreichung ist den Kantonen ausreichend Spielraum zu lassen.
Deshalb unterstützt der Rat des SEK den Erlass eines Bildungsrahmenartikels in der Bundesverfassung.
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